Fragen zu Keramik und Porzellan, zu unseren Farben, unseren Druckmethoden, unserer Auftragsabwicklung?
Hier finden Sie die Antworten.
Als "Standbogen" bezeichnen wir die Abwicklung der Gefäße, mit der möglichen Druckfläche, die je nach Druckverfahren variiert. Beispiel: der Standbogen der Tasse "Carina":
Unsere Kunden bemängelten oft, dass die farbliche Umsetzung Ihrer bedruckten Tassen nicht dem entsprach, was sie im Vorfeld erwartet hatten. Ihre Farben sahen auf den Tassen oft deutlich anders aus, als auf den Visitenkarten oder Briefbögen.
Nun ist es leider so, dass im keramischen Buntdruck andere Gesetzmäßigkeiten, als in den üblichen Druckverfahren gelten. Auch ist die Farbwahrnehmung subjekiv zu betrachten. Das ist abhängig von Faktoren wie der individuellen Sicht des Einzelnen, von der Beleuchtung (Kunstlicht, Tageslicht), von der Form des Gefäßes, vom gewählten Druckverfahren usw.
Um Enttäuschungen zu vermeiden und unseren Partnern eine eindeutige Orientierung zu geben, wurde mit großem Erfolg das VIVA-Color-Verfahren eingeführt. Proofs, die nach diesem Verfahren erstellt sind, sind farbverbindlich und Sie können sicher davon ausgehen, dass das dargestellte Ergebnis dem späteren Druckergebnis auf dem Gefäß entspricht.
Alle Vorteile auf einen Blick
Bei Fragen beraten wir Sie gerne. Rufen Sie an, oder schreiben Sie uns eine Email.
Beispiel:
Unsere Hausfarbenpalette im keramischen Direktdruck ist auf etwa 70 Farben beschränkt, enthält aber die wichtigsten und am häufigsten gewünschten Farbtöne aus der HKS/- bzw. Pantonefarbskala, angepasst an die technischen Möglichkeiten des keramischen Buntdrucks.
Die Standardisierung der Farbpalette ist eine wichtige Grundlage zur Erstellung farbverbindlicher VIVAColor-Proofs. Für Sonderanfertigungen können speziell Farben nach HKS/- bzw. PANTONE-Angaben angemischt werden, jedoch mit Aufpreis.
Die nächstliegende Pantone-Entsprechung sowie die L*a*b-Farbwerte des jeweiligen Farbtons können Sie unserem VivaColor-Referenzbuch entnehmen.
Volldekor auf konischen/konkaven Tassen erfordert Anpassungen an den Produktionsablauf. Spezielle Standbögen ermöglichen es, das Dekor auf die Gefäßformen anzupassen. Die Bilder werden im Abziehbildverfahren erstellt und per Hand auf die Gefäße aufgebracht.
Bitte fragen Sie diese Dekorationsform direkt an, und berücksichtigen Sie grundsätzlich bei Ihrer Gestaltung die Standbögen.
Diese Dekorbilder werden auf dem fertig glasierten Gefäß aufgebracht (Aufglasurtechnik). Die keramische Farbe, die das Dekor bildet, liegt somit auf der Oberfläche der Glasur. Beim Dekorbrand bei ca. 840 °C verbindet sich die keramische Farbe untrennbar mit der Glasur.
Aufgrund ihrer Struktur und Materialbeschaffenheit ist keramische Farbe auch im gebrannten Zustand nicht abrasionsresistent, da die Oberfläche porös ist.
Um diesem Effekt entgegenzuwirken, werden die Dekorbilder mit einer sog. Flussmaske überzogen, welche eine Art Schutzschicht darstellt, die die Oberfläche der Farben versiegelt. Diese "Flussmaske" hat einen geringfügig anderen Glanzpunkt als die Gefäßglasur und ist durch eine rauhe Oberfläche spürbar.
Bei Volldekoren, die die gesamte Gefäßoberfläche bedecken, fällt die Flussmaske nicht auf, da die Glanzunterschiede im Dekorbild untergehen.
Bei freistehenden Schriften und einzelnen Dekorteilen kann die Flussmaske, je nach Gefäßbeschaffenheit und Dekoraufbau sichtbar werden, wenn man den Becher im Scherlicht betrachtet, also bewusst den Glanzpunkt sucht.
Die Sichtbarkeit der Flussmaske stellt allerdings keinen Qualitätsmangel dar, da sie verfahrensbedingt notwendig und somit unumgänglich ist.
Grundsätzlich ist es möglich, QR Codes zu drucken. Sie haben eine sehr hohe Fehlertoleranz. Dennoch gibt es bei der Lesbarkeit Grenzen. Es ist abhängig von Güte der Hard- und Software, Druckqualität und Form des Gefäßes.
Aufgrund dieser Faktoren können wir letzlich keine Verantwortung für Vollständigkeit und Lesbarkeit übernehmen.
Zu beachten beim Erstellen und Drucken von QR-Codes:
Besonderheiten bei Gefäßen:
Zylindrische Gefäße können grundsätzlich mit QR Codes bedruckt werden, jedoch sollte er nicht zu groß (abhängig von der Gefäßgröße) und nicht zu komplex (kleinteilig) sein, damit er noch auslesbar ist. Sobald der Code zu sehr um das Gefäß gebogen wird, wird er nicht mehr funktionieren.
Konische Gefäße sollten nicht bedruckt werden. Wir raten davon ab, weil absehbar ist, dass der Code durch die vertikale und horizontale Verzerrung unlesbar wird.
Sie wollen erneut bei uns Ihr Dekor drucken lassen?
Da davon bereits ein Korrekturabzug (Proof) existiert, können Sie dieses schon bei der Auftragserteilung mit neuer Freigabe mitschicken. Dann kann Ihr Auftrag direkt in Produktion gehen. Sie sparen Zeit und Geld.
Sollten Sie jedoch Änderungen (wie z.B. ein anderes Gefäß, ein anderes Dekor, andere Farben, andere Druckmethode etc.) wünschen, ist dieser Weg nicht möglich.
Wichtige Hinweise:
Mit dem PDF-Proof und/oder dem VIVA-Color-Proof, welches Sie zur Kontrolle erhalten, können Sie Ihr Dekor zur Produktion freigeben.
Kreuzen Sie das dafür vorgesehene Feld an. Wichtig ist ausserdem Ihre Unterschrift und das Datum.
Schicken Sie das so ausgefüllte Dokument per FAX oder per Post an uns zurück. Mündliche Freigaben oder Freigaben per Email können nicht berücksichtigt werden.
Uniware wird aus Abwicklungsgründen grundsätzlich in vollen Verpackungseinheiten (VE) abgegeben, die Mindestabnahme ist eine VE.
Im Regelfall ist eine Einheit bei Werbetassen 36 Stück. Beachten Sie hierzu bitte artikelspezifische Angaben in unseren Preislisten bzw. unserem Internetangebot.
Sonderanfertigungen mit Druck werden nach bestellter Menge produziert, die Mindestabnahme hierfür ist, je nach Drucktechnik, mindestens 36 Stück.
Mehr- bzw. Minderlieferungen von +/- 10% (15% bei Liefermengen < 500 Stück) sind aus produktionstechnischen Gründen nicht zu vermeiden. Genannte mögliche Überlieferung wird auf Basis des in der Auftragsbestätigung genannten Stückpreises berechnet.
Unsere AGB.
1998 wurde Spülmaschinenfestigkeit erstmals mithilfe der Norm DIN 12875 geregelt. Diese wurde mit der Norm DIN 12875-2 ergänzt, eine einheitliche Definition des Bildzeichens, mit dem Haushaltswaren im weitesten Sinne bezüglich der Spülmaschinenfestigkeit gekennzeichnet werden können.
Im Symbol wird die maximale Anzahl der Spülzyklen dargestellt, die der Artikel unbeschadet überstanden hat. (z. B. 250)
Spülmaschinenfest nach DIN 12875
Keramikartikel mit eingebranntem Dekor, Einbrandtemperatur mind. 820°C sind grundsätzlich spülmaschinenfest nach DIN 12875. Wir garantieren die Spültauglichkeit im Rahmen der in der DIN-Norm beschriebenen Parameter für 250 Spülzyklen. Weiterhin sind diese Artikel uneingeschränkt kratzfest und mikrowellentauglich. (Gilt nicht für Metallic- und Edelmetalldekore)
Eingeschränkt spülmaschinentauglich
Glasdekore und Einbrenndekore unter 640° C sind grundsätzlich eingeschränkt spülmaschinentauglich. Je nach Dekoraufbau, Drucktechnik und verwendeten Farben halten sie zwischen 25 und 100 Spülgängen aus. Dementsprechend ist keine, wie auch immer geartete, Qualitätszusicherung bezüglich der Spültauglichkeit möglich. Glasdekore sind nicht kratzfest (Kratzresistenz wie das Basismaterial), aber mikrowellentauglich (gilt nicht für metallhaltige Dekorfarben)
Spülmaschinengeeignet oder Handspülung empfohlen
Organische Farben und Beschichtungen (Fototasse, Magic Print, Wondermug, Plus-Druck) sind grundsätzlich handspülgeeignet und nicht kratzfest. Die Resistenz der Farben reicht für eine Reihe von Spülgängen aus, ist aber auf Grund der unterschiedlichen Maschinentypen, Wasserhärten, Spülmitteln etc. absolut nicht vorhersagbar. Auf Grund der fehlenden mechanischen Beanspruchbarkeit ist es zudem nicht möglich, das Material in einem gastronomischen Umfeld zu benutzen. Wir bezeichnen daher diese Artikel als handspülgeeignet und vermeiden so Reklamationen, die aus einem nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware resultieren können.
Begriffe wie Spülmaschinengeeignet, Spülmaschinenbeständig, Spülmaschinenfest und Spülmaschinentauglich sind Definitionen von Herstellern. Aus diesem Grunde gilt: entweder der Artikel erfüllt die Norm DIN 12875 und das Dekor übersteht die angesagte Spüldauer, oder die Norm wird nicht erfüllt und man muss das Dekor anders behandeln.
Unsere Fototassen sind mit DIAMOND COATING® oder DIAMOND COATING PLUS® beschichtet. Diese Beschichtung besteht aus einem Lack zur Aufnahme des Motivs via Sublimation.
Tassen mit DIAMOND COATING® sind bedingt spülmaschinengeeignet. Sie überstehen mehrere Spülungen in der Maschine, ohne nennenswerte Unterschiede zum Ursprungsprodukt zu zeigen.
Die für uns selbst festgelegten 250 Spülungen gemäß DIN-Norm 12875 werden jedoch nur von den Tassen mit DIAMOND COATING PLUS® erreicht.
Bei bei Angebotsvergleichen mit Fototassen die Begriffe spülmaschinengeeignet, spülmaschinenbeständig und spülmaschinenfest hinterfragen.
Nur der Hinweis auf die DIN-Norm 12875 gibt Ihnen die Sicherheit, dass der Druck die Spülmaschine übersteht.
Für die Herstellung von Keramik und Porzellan werden unterschiedliche Rohstoffe verwendet. Somit entstehen optische Unterschiede:
Porzellantassen können nachträglich eingefärbt werden.
Bei der Aufglasur-Technik wird die dafür geeignete Farbe im gewünschtem Bereich auf den klaren Glasurüberzug der Tasse gespritzt und bei Temperaturen von ca. 840°C aufgebrannt.
Aufglasur-Glasuren sind spülmaschinengeeignet nach DIN 12875 und kratzfest.
Je niedriger die Brenntemperatur, desto mehr Farben können zum Färben der Tassen verwendet werden. Deshalb stehen bei dieser Methode alle Farben ähn. Pantone im keramischen Farbraum zur Verfügung.
Diese Glasurtechnik kann im Anschluss mit vielen Dekortechniken und Veredelungsmethoden kombiniert werden.
Beim sog. Inglasurbrand wird die Tasse insgesamt dreimal gebrannt. Zunächst das Material selbst, anschließend die erste, transparente Glasur und schließlich die färbende Glasur.
Die dafür geeignete Farbe wird im gewünschtem Bereich auf den transparenten Glasurüberzug der Tasse aufgetragen und bei Temperaturen von ca. 1200°C gebrannt. Hierbei erweicht sich die Oberfläche der transparenten Glasur wieder und die In-Glasurfarbe sinkt in diese ein. Deshalb nennt sich diese Technik Inglasur.
Ausgekühlt haben sich Farbe und Glasur zu einer äußerst resistenten Schicht verbunden. Sie hält allen normalen mechanischen und chemischen Belastungen stand. Die Glasur der Tasse ist spülmaschinenfest und zu 100% kratzfest.
Durch die hohen Temperaturen beim Brand ist die Farbauswahl eingeschränkt. Dennoch gibt es innerhalb des keramischen Farbraums noch eine ausreichende Auswahl (siehe Farbpalette).
Diese Glasurtechnik kann im Anschluss mit vielen Dekortechniken und Veredelungsmethoden kombiniert werden.
Viele Faktoren beeinflussen das Druckergebnis beim Druck auf Gefäße:
Drucktechnik: wir veredeln ausschließlich fertig glasierte Uniware. Deshalb fertigen wir nur Aufglasurdekorationen. Das Dekor wird auf die Glasur des Gefäßes aufgebracht und eingebrannt. Dabei verbindet sich das Dekor mit der Glasur. Die Glasur hat so einen erheblichen Effekt auf das Aussehen einer Aufglasurdekoration.
Dekorfarben: ihnen werden sog. "Flüsse" zugesetzt oder sie enthalten Weichglaspartikel, die die Pigmente aufnehmen und mit der Glasuroberfläche verbinden. Ein geringer Teil der Glasur vermischt sich dabei mit der Dekorfarbe, und es entsteht eine Farbveränderung. Durch die Vermischung mit Fluss wird die Dekorfarbe außerdem durchscheinend, sie deckt nicht vollständig.
Material und Glasurfarbe: Keramik- und Porzellanartikel bestehen grundsätzlich aus einem (mehr oder minder) porösem Scherben, der mit einer aufgebrachten Glasur gegen Umwelteinflüsse versiegelt wird. Diese besteht aus einer Silikatmischung (Glas) und kann mit Pigmenten eingefärbt sein, wobei weiß auch als Farbe gilt.
Bei klaren Glasuren führt die Aufglasurdekoration dazu, dass das Dekor in der Oberfläche der Glasur eingebunden wird, unter den Dekorfarben aber immer noch eine Glasurschicht liegt. Diese verhält sich optisch wie Glas.
Hier zeigt sich doppelte Lichtbrechung: das Licht an den Dekorrändern ist so diffus gestreut, dass der Eindruck entsteht, das Dekor wäre "weicher" oder unscharf. Mit der Lupe betrachtet ist das Dekor dennoch kantenscharf und sauber gedruckt.
Auszug aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Tassen liefern wir generell in Dutzendware-Qualität, in der Regel aus Fernost. Gelieferte Dutzendware mit leichten Nadelstichen, Unreinheiten etc. ist nicht reklamationswürdig.
Aufgrund der Fertigungstechniken der Keramik, insbesondere bei Massenproduktion, wird auf Qualitätsmaßstäbe von Dutzendware verwiesen. Ton/Erde besteht aus natürlichen Komponenten, die sich bei der Fertigung, insbesondere dem Brennen bei 1200 Grad, immer wieder unterschiedlich verhalten. Eine 100%ige Gleichstellung zu einem Masseneinzelfertiger - wie z. B. maschinengepresstes Glas oder Metall - kann in keiner Keramikfabrik gegeben sein. Keramik ist natürliches Grundmaterial, welches in vielen Arbeitsschritten per Hand verarbeitet wird. Die Vertragspartner sind sich hierüber einig und erkennen diese Eigenheit des Materials an.
Im Rahmen des dt. Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes sind, aufgrund der im Produktionsland herrschenden klimatischen Bedingungen, gewisse - aber vollkommen gesundheitsunbedenkliche Luftfeuchtigkeitsablagerungen an Kartonage und Ware zu akzeptieren. Ein entsprechendes toxikologisches Unbedenklichkeits-Gutachten der FH Rheinland Pfalz liegt vor. Ein entsprechendes Gutachten kann jederzeit neu vorgelegt oder angefordert werden. ...
Unsere vollständigen AGB.
Durch Oberflächenporosität und eine geringfügig weichere Glasur können beim Umrühren mit dem Löffel Metallionen an den Unebenheiten der Glasur hängen bleiben, die sog. "Schreibende Glasur". Diese Microadhäsion auf Molekularebene ist nicht umkehrbar. Sie beeinträchtigt die Nutzung bzw. Nutzbarkeit des keramischen Gegenstands nicht, wirkt sich aber optisch negativ aus. Der Effekt ist als "Besteckabrieb" bekannt und kann mit Porzellanreiniger wieder entfernt werden.
Sicherheit gegen "Schreibende Glasur" gibt es nicht. Die Ursache liegt in den Materialien begründet, da das weichere Material (Besteck) vom härteren Material (Porzellan oder Keramik) abgerieben wird. Bei hochwertigem Hartporzellan aus europäischer Markenproduktion, mit dem entsprechenden Preisnachteil tritt der Effekt nur in abgeschwächter Form auf.
Die für die Bedruckung und Glasierung von Kaffeebechern maßgebende Vorschrift in der Bundesrepublik Deutschland ist das deutsche Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz sowie die LMB-VO.
Unsere Produkte entsprechen den für uns gültigen gesetzlichen Vorgaben und werden laufend auf Einhaltung der Grenzwerte überprüft.
Ihre Frage wurde noch nicht beantwortet? Wir beraten Sie gern. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail.